Kontaktdaten
Rechtsanwaltskanzlei
Thaler-Nölle & Sautter
Herdweg 20
70174 Stuttgart
Tel. 0711-907096-0
Fax 0711-907096-21
Architektenrecht
- Außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung von Honoraransprüchen der Architekten- und Fachingenieure
- Beratung zu Abrechnungsmöglichkeiten und Nachtragsforderungen im Falle wiederholter oder geänderter Architektenleistungen
- Gestaltung und Verhandlung von Architekten- und Fachplanerverträgen
- Schnittstellenmanagement bei Beteiligung mehrerer Fachplaner
- Abfassung von Subplanerverträgen
- Beratung und Vertretung von Gesellschaftern bürgerlichen Rechts und/oder ARGEN bei Beendigung der Gesellschaft durch Kündigung oder einvernehmlichen Aufhebung.
- Außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von Mängelansprüchen in Absprache mit den jeweiligen Berufshaftpflichtversicherungen.
Auf diesem Rechtsgebiet vertrete ich mehrere namhafte Architekturbüros. Meine langjährige Tätigkeit auf diesem Gebiet führte auch zu dem Lehrauftrag an der Universität Stuttgart, an der ich seit 2009 die Architekturstudenten im Fach Privates Baurecht unterrichte. Seit dem Wintersemester 2011 halte ich die Pflichtvorlesung in dem Fach „Privates Baurecht“ für das 5. Semester im Bachelorstudiengang.
Die „Berührungsängste“ der Architekten mit dem Recht müssen in jedem Fall neu gemeistert werden, denn es allein zu schaffen, ist meist Ansporn für die Architekten, die rechtlichen Probleme lange Zeit ohne anwaltliche Hilfe lösen zu wollen. Obliegenheitsverletzungen gegenüber den Berufshaftpflichtversicherungen und auch Verjährungsprobleme sind deshalb an der Tagesordnung. Als meist am längsten Haftender ist der Architekt auch dann noch Ansprüchen von Bauherren ausgesetzt, wenn die Gewährleistungsfristen der ausführenden Firmen längst abgelaufen sind. Das Bewusstsein, dass auch die eigenen Leistungen der Abnahme bedürfen, um die entsprechenden Fristen in Lauf zu setzen, muss erst noch geschaffen werden. Der Architekt ist nicht nur Sachwalter des Bauherrn sondern sollte auch sein eigener Sachwalter sein.