Kontaktdaten
Rechtsanwaltskanzlei
Thaler-Nölle & Sautter
Herdweg 20
70174 Stuttgart
Tel. 0711-907096-0
Fax 0711-907096-21
Baurecht
- Umfassende außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung von Mängelansprüchen für private Bauherren, Wohnungseigentümergemeinschaften und für Gemeinden, Körperschaften öffentlichen Rechts sowie für Baufirmen und Bauträger und Versicherungen
- Ständige rechtliche Beratung im laufenden Bauprojekt über Beraterverträge, Projekt-und Nachtragsmanagement
- Außergerichtliche und gerichtliche Realisierung und Abwehr von Forderungen
- Bauprojektbegleitende Koordination mit Vertrags- und Mangelmanagement mit Führen von Vergabeverhandlungen + Protokollen, Jour-Fixprotokollen sowie Mangelprotokollen
- Gestaltung von Bauverträgen und baubegleitenden Formularen und Korrespondenz
- Beratung bei Abrechnungsfragen
- Beratung bei der Aufstellung und Begründung von Nachtragsforderungen
- Schnittstellenmanagement bei Beteiligung mehrerer Baufirmen
- Kooperations- und Rahmenverträge für längerfristige Liefer- und Geschäftsbeziehungen
Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit für Bauherren, Wohnungseigentümergemeinschaften und ausführende Firmen in unterschiedlichsten Fallkonstellationen kann ich auf einen reichen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Dieser gepaart mit einem gründlichen bautechnischen Verständnis, das für das Führen von Bauprozessen unerlässlich ist. Dieses technische Verständnis ist gewachsen zum Einen über das Führen von einer Vielzahl von Bauprozessen, Beweisaufnahmen, selbstständigen Beweisverfahren sowie die Auswertung der zahlreichen Sachverständigengutachten und zum Anderen durch die dauernde Rückkopplung mit dem ingenieurtechnischen Spezialwissen der am Bau beteiligten Architekten, Fachingenieure und Gutachter. Diese interdisziplinäre Rückkopplung und die Verbindungder technischen und rechtlichen Problembereiche am Bau sind wesentlicher Baustein meiner beruflichen Praxis und Basis der dort erzielten Erfolge. Das Aufzeigen und Entwickeln von Lösungen für die Praxis, sind meine Maxime unter Abwägung der Wirtschaftlichkeit und des zu leistenden Zeiteinsatzes gegenüber einer gerichtlichen Verfolgung.